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Kreditarten
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Ausbildungskredite – Bafög
Heutzutage ist studieren leider nicht mehr so einfach wie früher. Nicht weil eventuell der Stoff viel zu kompliziert geworden ist, sondern weil man es sich aufgrund der anfallenden Gebühren, fast nicht mehr leisten kann. Nicht selten ist es somit der Fall, dass sich Studenten verschulden müssen, um die Gebühr überhaupt aufbringen zu können. Immer mehr Studenten müssen also wohl oder übel einen Kredit aufnehmen oder die Studiengebühr anderweitig aufbringen und sich somit ihr Studium nicht nur hart erarbeiten, sondern auch teuer erkaufen. Wer sich keine gute Finanzierungsstrategie zu Recht legt, gefährdet sogar den Erfolg des Studiums.
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Beamtenkredit
Beamte sind den Kreditgebern die liebsten Kunden. Insbesondere der Status: Beamter auf Lebenszeit verschafft den Kreditgebern eine hohe Rückzahlungssicherheit. Denn [...]
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Sofortkredit – der schnelle Weg
Sie möchten Ihr eigenes Haus bauen oder sich mit einer Geschäftsidee selbständig machen, aber Ihnen fehlen die entsprechenden finanziellen Mittel dazu? Ein Sofortkredit kann die Lösung sein. Denn mit …
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Kredite – vorsicht vor versteckte Kosten
Viele Banken werben seit langem mit äußerst attraktiven Kreditangeboten, teilweise mich einem effektiven Zinssatz von 3,99 Prozent. Doch wenn man [...]
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Kreditkarte ohne Schufa?
Die Prepaid – Kreditkarte kommt immer mehr in Mode. Diese Karte ist trotz negativer Bonität und Schufaeintrag möglich, denn sie [...]
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Online Kredit
Wie der Name schon sagt, werden Online-Kredite über das Internet vergeben. Bleibt nur noch zu klären, warum ein Online-Kredit besser [...]
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Autokredit
Sie sind auf der Suche nach einem neuen Auto, verfügen aber nicht über die notwendigen finanziellen Mittel, um ihren Wunschwagen [...]
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Sofortkredit
Ein Sofortkredit ist eine Kreditart, die meist recht schnell und unkompliziert gewährt wird, oftmals direkt im Zusammenhang mit einer schnellen [...]
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Grundschulddarlehen
Ein Grundschuldkredit wird als Recht an einem Grundstück in Rubrik III des Grundbuches eingetragen. Hiermit sichert sich der Geldgeber ab, [...]
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Dispokredit
Manchmal kommt es vor, dass einfach alles schief läuft. Nicht nur die Waschmaschine geht kaputt, auch der Kühlschrank und der [...]
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Grundschulddarlehen
Ein Grundschuldkredit wird als Recht an einem Grundstück in Rubrik III des Grundbuches eingetragen. Hiermit sichert sich der Geldgeber ab, seinen Teil der Anleihe bei ausbleiben der Rückzahlung durch einfache Pfändung wieder einzuholen. Hierbei wird berücksichtigt, an wievielter Stelle der Geldgeber
eingetragen wird. Je nach Rang steht er an erster, zweiter oder dritter Stelle und kann entsprechend seine Ablösung fordern. Steht er in den hinteren Rängen, ist das Risiko vergleichbar höher, nach Verkauf des Objektes nicht die komplette Kreditsumme wieder zu bekommen, wenn das Objekt unter seinem Wert verkauft wird und der Erstrangige keine Rücksicht auf Nachfolgende Gläubiger nehmen kann. Im Gegensatz zu einer Hypothek muss der Kredit nicht unmittelbar mit der gegebenen Sicherheit und umgekehrt zusammenhängen. Das Gesetz schreibt vor, das eine Hypothek eine Grundschuld nur im Zusammenhang mit dem Bau eines Hauses vergeben werden darf. Ein Grundschuldkredit kann auch für eine andere Sache (z.B.: Auto) vergeben sein. Durch die einfache Erweiterung des Sicherungsvertrages, wird der Grundschuldkredit für andere Forderungen entsprechend erweitert. Deshalb werden oft Grundschuldeintragungen im Gegensatz zu Hypotheken bevorzugt. Daneben ist es üblich auch Grundschuldzinsen und Nebenleistungen (Gebühren) einzutragen. Dabei sichern die Grundschuldzinsen höher Forderungen mit ab, die bei einem eventuellen Zahlungsverzug entstanden sind.
Um ohne vorheriges Urteil sein Recht einzufordern ist es notwendig sich als Eigentümer in das Grundbuch eintragen zu lassen, so ist die Zwangsvollstreckung auch nach einem Eigentümerwechsel noch möglich. Nach Abtragen der Schuld, muss der Kreditgeber (meist die Bank) die Grundschuld wieder frei geben. Er kann auch nicht die Forderung höher als Nachweisbar verlangen. Ist ein Grundschuldkredit in Höhe von 100.000,00 € eingetragen, und die Schuld nachweislich zu 50% abgetragen, könnte theoretisch die Eintragung gemindert werden. Allerdings sieht das in der Praxis anders auch, zum Einen kostet die Änderung jedes Mal Notargebühren und zum Anderen behält der Kreditgeber sein Recht an Grund und Boden aus Sicherheitsgründen gerne aufrecht bis zur absoluten Tilgung. Erst danach Erteilen die Kreditinstitute eine Löschungsbewilligung. Einen Rückgewährungsanspruch hat der Eigentümer nach Rückzahlung des Grundschuldkredites in jedem Fall.
Vorteile sind für beide Seiten ganz klar:
Nachteile sind: